Rennbahnordnung

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AUF DER STRECKE GELTEN DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN:

  1. Die Fahrt mit Gokart soll dem angenehmen Spaß sowie dazu dienen, sich mit der Motorisierung anzufreunden.
  2. Um die Sicherheit auf der Rennbahn zu gewährleisten, sollte man sich den Hinweisen des Personals unterordnen.
  3. Anwendbar:
    • eine Fahrtrichtung,
    • es ist unter allen Umständen verboten, zusammenzustoßen,
    • es ist verboten, gleichzeitig Gas- und Bremspedal zu drücken.
  4. Die Fahrt erfolgt zwischen weißen Linien sowie Reifen, die die Fahrbahn bestimmen; es ist unter allen Umständen verboten, auf diese Linien aufzufahren.
  5. Es ist verboten, die Bahn zu betreten, sowie aus dem Gokart auszusteigen, wenn andere Gokarts in Bewegung sind. Im Falle, wenn es auf der Bahn zum Stau kommt, die Hand nach oben heben.
  6. Die Fahrt erfolgt auf Risiko des Teilnehmers.
  7. Die Nichtbeachtung dieser Ordnung und der Hinweise des Personals droht den Teilnehmer aus der weiteren Fahrt ausgeschlossen zu werden. Das Personal hat auch das Recht in jedem Moment das Rennen (die Fahrt) zu unterbrechen, ohne das Eintrittsgeld zurückzugeben. (Ermahnung, Fahrzeugverlangsamung, Ausschluss des Wettkampfsteilnehmers).
  8. Die Fahrt erfolgt unbedingt in einem Schutzhelm und auf Risiko des Teilnehmers.
  9. Es ist verboten, Gokarts durch die Personen unter dem Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss anderer Rauschmittel zu nutzen.
  10. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Fahrt eine Kaputzenmütze zu sowie einen Schutzhelm zu haben, die unter den Schutzhelm angezogen wird. Die Kinder sollen zusätzlich einen Halsschützer tragen.
  11. Die Kleidung des Teilnehmers sollte komplett sein. Es wird empfohlen, andere Sachen abzusichern, die drohen, dass sie gefährlich durch die beweglichen Gokart-Elemente eingezogen werden können sowie lange Haare zusammenzubinden.
  12. Der Besitzer trägt keine Verantwortung für Schäden, die dem Nutzer in Folge der Handlungen anderer Kunden zugefügt werden sowie für die auf dem Objekt zurückgelassenen Sachen.
  13. Der Teilnehmer sowie sein Betreuer trägt vollkommene Haftpflicht und strafrechtliche Verantwortlichkeit für persönliche Schäden sowie Vermögensschäden, die durch ihn oder durch den Schützling während der Bahnnutzung zugefügt werden.

Flaggensignale auf der Strecke, anwendbar während des Wettkampfs:

  • BLAU - Warnung an den Fahrer, die Überholenden vorbeizulassen
  • GELB - Gefahr auf der Strecke - Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot
  • GRÜN - langsame Spur, Notabschaltung
  • ROT - alle halten an oder fahren an die Boxen
  • SCHWARZ - Spielerausschluss
  • SCHWARZWEIß - Verwarnung für unsportliches Fahren
  • Schachbrett - Ende des Rennens, Ausgang zu Boxen

- PRZEZ ZABAWĘ DO BEZPIECZEŃSTWA -

Bezpieczeństwo na torze

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